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MMV

Bereits 1963 gegründet, ist die MMV Leasing eine der ersten und renommiertesten Leasing-Gesellschaften in Deutschland.

Aufbauend auf das Vertriebs-Leasing-Geschäft, bei dem aktuell annähernd 4.000 Hersteller und Lieferanten aus den Bereichen Informationstechnologie und Bürokommunikation zu unseren Vertriebspartnern zählen, bestehen mittlerweile größtenteils langjährige, direkte Kontakte zu über 44.000 Firmenkunden. Verträge über mobile Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von insgesamt 550 Mio. Euro werden jährlich neu geschlossen.

Unsere Vertragstypen

1. Vollamortisations-Leasing-Vertrag:
Ein Vertrag ohne Restwert, der sich speziell für innovative, schnellebige Wirtschaftsgüter, die oftmals einem starken Preisverfall unterlegen sind (z.B. EDV, Büromaschinen, Telefonanlagen, etc.), eignet.

2. Teilamortisations-Leasing-Vertrag:
Hier wird bei Vertragsabschluß bereits ein Restwert vereinbart, der bei der Kalkulation der monatlichen Rate berücksichtigt wird. Dieser Vertragstyp kommt u. a. beim Kraftfahrzeug-Leasing zum Einsatz und eignet sich auch sehr gut für langfristig einzusetzende Maschinen.

3. Auflösbare Leasing-Verträge:
Verträge, die auf unbestimmte Zeit laufen, eine Kalkulationsgrundlage von 36, 48 oder 60 Monaten haben und zu bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitpunkten und Konditionen auflösbar sind. Mit diesem Vertragstyp kann - z. B. aus Budgetgründen - auch das Wirtschaftsgut, dessen Leasing-Vertragsdauer vom Leasing-Erlaß her auf maximal 32 Monate begrenzt ist, zu günstigen monatlichen Raten geleast werden.

4. Software-Finanzierung:
Der Entwicklung der letzten Jahre im EDV-Bereich Rechnung tragend, bietet die MMV Leasing speziell für dieses Marktsegment flexible Vertragstypen an.
Diese sind speziell für die Finanzierung von Software geeignet. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Standard- oder Individual-Software handelt.

5. Mietkauf-Vertrag:
Diesen Vertragstyp wählt der Mietkäufer, wenn er das zu finanzierende Objekt in seiner Bilanz als Anlagevermögen aktivieren möchte. Das Eigentum am Wirtschaftsgut geht mit Zahlung der letzten Rate auf ihn über.