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UPDATE: Abmahnwelle – Schadenersatzansprüche wegen Google Fonts

In unseren Infobriefen „August 2022“ und „Oktober 2022“, sind wir bereits auf das Thema zur Abmahnwelle zu Google Fonts eingegangen. Nun gibt es in dieser Angelegenheit wieder Neuigkeiten: Im letzten Jahr hatten Rechtsanwälte mehrere Abmahnschreiben verschickt. Darin ging es darum, dass beim Besuchen einer Website, die Google Fonts nicht lokal eingebunden hat, die personenbezogenen Daten …

In unseren Infobriefen „August 2022“ und „Oktober 2022“, sind wir bereits auf das Thema zur Abmahnwelle zu Google Fonts eingegangen.

Nun gibt es in dieser Angelegenheit wieder Neuigkeiten:

Im letzten Jahr hatten Rechtsanwälte mehrere Abmahnschreiben verschickt. Darin ging es darum, dass beim Besuchen einer Website, die Google Fonts nicht lokal eingebunden hat, die personenbezogenen Daten des Nutzers an Google ohne Zustimmung übermittelt werden. Dies würde eine Rechtsgutverletzung darstellen.

In diesem Schreiben boten die Anwälte den Websitebetreibern an, gegen eine Zahlung von 170 € von einem Zivilverfahren wegen der Schmerzensgeldforderung abzusehen.

Nun hat die Polizei/Staatsanwaltschaft in Berlin am 21. Dezember 2022 mitgeteilt, dass in einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt aus Berlin und dessen Mandanten Durchsuchungen in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden stattfanden. Es besteht Verdacht des (versuchten) Betrugs und der versuchten Erpressung in mindestens 2.418 Fällen.

Der Rechtsanwalt soll mittels einer Software Websites ermittelt haben, die Google Fonts dynamisch nutzen. Dabei sollen sie Websitebesuche durch eine weitere dafür programmierte Software vorgetäuscht haben. Die so erfassten Websitebesuche waren die Grundlage für die Behauptung der Datenschutzverletzung. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten können laut Staatsanwaltschaft Berlin nur dann geltend gemacht werden, wenn Einzelpersonen (reale Personen) die Webseiten auch tatsächlich besuchen.

Bei den Durchsuchungen konnte eine Gesamtsumme von 346.000 € beschlagnahmt werden. Die Summe entstand dadurch, dass etwa 2.000 Abgemahnte die geforderten 170 € aus Sorge vor einem gerichtlichen Verfahren gezahlt haben.

Jedoch haben 420 weitere Abgemahnte, die nicht gezahlt haben, Strafanzeige gestellt. Ob es zu einer Anklage kommt oder es bei der Beschlagnahme des Geldes bleibt, wird sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen zeigen. Ob und in welcher Höhe die Betroffenen ihr Geld zurückbekommen, lässt sich noch nicht abschätzen. Es ist jedoch wichtig die Entwicklungen zu beobachten.

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