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Potenziell neue Abmahnwelle

Kaum ist die Abmahnwelle hinsichtlich Google Fonts, aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung (wie hier von uns berichtet) abgeflacht, könnte bereits der nächste Schwung an Abmahnungen auf uns zurollen. Dieses Mal geht es um den E-Mail Marketinganbieter Klaviyo und dessen Nutzung ohne eine ausdrückliche Einwilligung. Vergleichbar wie bei Google Fonts soll dies, laut den Abmahnenden, einen unzulässigen …

Kaum ist die Abmahnwelle hinsichtlich Google Fonts, aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung (wie hier von uns berichtet) abgeflacht, könnte bereits der nächste Schwung an Abmahnungen auf uns zurollen.

Dieses Mal geht es um den E-Mail Marketinganbieter Klaviyo und dessen Nutzung ohne eine ausdrückliche Einwilligung. Vergleichbar wie bei Google Fonts soll dies, laut den Abmahnenden, einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auslösen.

Abgemahnt wird auch in diesem Fall im Namen eines Mandanten, der zunächst einen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO geltend macht. Der Mandant ist sodann der Ansicht, dass seine Daten, die durch die Nutzung Klaviyos in die USA weitergegeben werden, rechtsmissbräuchlich übersendet wurden und er dadurch in seinen Rechten verletzt wurde. Danach würde ihm aus seiner Sicht ein Schadensersatz zustehen. Im aktuellen Fall wird also in zwei Schritten vorgegangen.

Es scheint sich hiernach aber um dasselbe Kernproblem wie in der vorangegangenen Abmahnwelle zu handeln: der „unerlaubte“ Datentransfer in die USA. Für eben diesen würde keine taugliche Rechtsgrundlage vorliegen.

Auch in den neuen Anwaltsschreiben wird, wie zuvor, ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, dieser sei durch den erstmaligen Verstoß begründet. Genauer gesagt wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Dies würde konkret die weitere Nutzung von Klaviyo verbieten. Damit aber nicht genug, die Weitergabe hätte auch seelische Schäden verursacht. Aus Sicht des Mandanten und seiner Vertreter, würde dieser seelische Schaden aber mit einer Zahlung von ca. 5.000€ wieder gutzumachen sein.

Die „entstandenen“ Rechtsanwaltskosten von ebenfalls ca.1000€ kommen dann zur Forderung noch hinzu.

Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, raten wir Ihnen aufgrund der aktuell noch sehr unklaren Lage dazu, dieses nicht zu ignorieren. Mit jedem Auskunftsverlangen ist immer eine Monatsfrist zur Auskunft verbunden- unabhängig davon ob der behauptete Schadensersatz besteht oder nicht! Ob auch diese Welle eventuell rechtsmissbräuchlich sein könnte oder nicht, ist aktuell noch nicht abzusehen. Auch ist nicht klar, ob sich die Schreiben auch in der Zukunft auf Klaviyo begrenzen werden, oder ob ähnliche Anbieter wie Mailchimp, Sendinblue und Co. noch hinzukommen werden.

Sie können sich gern für eine Beurteilung dieses Schreibens an uns wenden. Wir prüfen dieses für Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollten Sie Klaviyo nutzen, dann würde es sich aus unserer Sicht lohnen, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen. Auch diesbezüglich können Sie sich gerne an uns wenden.

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