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Aufsichtsbehörden prüfen im Datenschutz

Aufgrund der Vielzahl von Verstößen im Datenschutz prüfen die Aufsichtsbehörden in letzter Zeit vermehrt die Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Unternehmen sollten daher auf Folgendes achten:

     

  • einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist
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  • Bereitstellung des Verfahrensverzeichnisses
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  • ordentliche Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
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  • Schulung der Mitarbeiter
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  • rechtskonforme Handhabung, Archivierung und Löschung von personenbezogenen Daten
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  • rechtskonforme Vertragsgestaltung zur Auftragsdatenverarbeitung
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  • Mitteilung an die Mitarbeiter sowie deren Einwilligung, wenn im Unternehmen Videoüberwachungsmaßnahmen stattfinden
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Dies ist nur eine Auswahl an möglichen Schwachstellen. Ihr Datenschutzbeauftragter kann Sie detailliert beraten und Empfehlungen aussprechen.