Eine in Berlin ansässige Bank muss Bußgeld an die Datenschutzbehörde zahlen. Besagte Bank verwendet zur Vergabe von Kreditkarten einen Algorithmus, der u.a. aus einem auszufüllenden Online-Formular (welche Daten wie Beruf, Einkommen und Personalien einfordert) und weiteren Quellen festlegt.
Nachdem der Antrag auf eine Kreditkarte trotz guter Schufa-Auskunft und Einkommen abgelehnt wurde, wollte der Betroffene die Gründe für die Ablehnung erfahren. Auf die Nachfrage soll das Kreditinstitut nur pauschal und unspezifisch geantwortet haben.
Eine Bank ist jedoch verpflichtet, Informationen über die wesentlichen Ablehnungsgründe zu nennen, weshalb ein Bußgeld von immerhin 300.000 Euro für fehlende Transparenz verhängt wurde.
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https://www.datenschutz-berlin.de/pressemitteilung/computer-sagt-nein