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Das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der EU

Das EU-Parlament hat einen wegweisenden Schritt getan, indem es den „AI-Act“ genehmigt hat, der klare Richtlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union festlegt. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein in der weltweiten Regulierung von KI-Technologien und soll das Vertrauen in die europäische KI-Branche stärken sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene erhöhen. Ein …

Das EU-Parlament hat einen wegweisenden Schritt getan, indem es den „AI-Act“ genehmigt hat, der klare Richtlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union festlegt. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein in der weltweiten Regulierung von KI-Technologien und soll das Vertrauen in die europäische KI-Branche stärken sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene erhöhen.

Ein herausragendes Merkmal des „AI-Act“ ist die Einführung des „Made in EU“-Siegel, das darauf abzielt, das Vertrauen in die europäische KI-Branche zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene zu erhöhen. Durch die Betonung auf Gründlichkeit und Qualität bei der Umsetzung von KI-Systemen soll die europäische KI-Branche als eine Quelle für zuverlässige und ethisch verantwortungsvolle Innovationen positioniert werden.

Das Gesetz klassifiziert KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen, wobei je nach potenziellen Gefahren unterschiedliche Regulierungsanforderungen gelten. Von geringem oder minimalem Risiko bis hin zu Hochrisiko-KI-Systemen werden entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung und -kontrolle festgelegt, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Verbot bestimmter KI-Anwendungen wie soziales Scoring und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, die im Widerspruch zu den grundlegenden Werten der EU stehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Privatsphäre und die individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und eine Überwachung ähnlich wie in China zu verhindern.

Dennoch gibt es Ausnahmen für Sicherheitsbehörden, die Gesichtserkennung zur Verfolgung bestimmter schwerwiegender Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus nutzen dürfen. Diese Ausnahmen sind jedoch eng definiert und unterliegen strengen Regeln.

Das „AI-Act“ ist ein wichtiger Schritt für die EU, um den verantwortungsvollen und ethischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig potenzielle Risiken zu adressieren. Wir bleiben gespannt auf die weitere Entwicklung und Auswirkungen dieses wegweisenden Gesetzes.

 

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